Leistungen
Planung
Technischer Brandschutz
Vorbeugender Brandschutz gliedert sich formal in die Teilbereiche
- baulicher Brandschutz
- anlagentechnischer Brandschutz
- organisatorischer Brandschutz
Im bauordnungsrechtlichen Sinne dient der vorbeugende Brandschutz vorrangig dem Schutz von Leib und Leben, der Umwelt und der öffentlichen Sicherheit sowie als Voraussetzung für eine wirksame Brandbekämpfung. Die diesbezüglich einzuhaltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Landesbauordnungen sind in Deutschland als Mindestanforderungen zu verstehen.
Im anlagentechnischen Brandschutz fallen neben den Anlagen zur Bevorratung und Versorgung mit Löschwasser auch Brandmeldeanlagen sowie automatische Feuerlöschanlagen (z. B. in Form von Sprinkleranlagen und Gaslöschanlagen) einschließlich der örtlichen Vorhaltung der zugehörigen Löschmittel. Zu den typischen, dem Brandschutz dienenden gebäudetechnischen Anlagen zählen weiterhin Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), optische und akustische Alarmierungsanlagen, häufig als Teil der Brandmeldeanlage,Fluchttürterminals zur Steuerung und Überwachung von ins Freie oder in andere Brandabschnitte führenden Fluchttüren und die Flucht- und Rettungswegbeleuchtung als Teil der Sicherheitsbeleuchtungsanlage .
Allerdings ermöglichen häufig erst Installationen des gebäudetechnischen Brandschutzes als Kompensationsmaßnahmen für entsprechende bauliche Maßnahmen architektonische Lösungen, die ansonsten im Kontext der bauordnungsrechtlichen Anforderungen unmöglich wären.